Compliance / Hinweisgebersystem

Die Elektro-Pirmanschegg GmbH legt großen Wert auf Transparenz, Integrität und den Schutz vor Verstößen gegen geltende Gesetze und interne Richtlinien. Um diese Werte zu fördern, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und externen Dritten ermöglicht, potenzielle Verstöße oder Missstände sicher und vertraulich zu melden.

Hinweis melden:

Potenzielle Verstöße können anonym oder unter Angabe Ihrer Identität neben dem Online Formular auch über folgende Kanäle gemeldet werden:
• E-Mail: hinweis@pirmanschegg.de
• Telefonnummer: 09634 9159044

    *Pflichtfeld
    Alle Angaben werden vertraulich behandelt. (siehe Datenschutzhinweise weiter unten)

    Zweck des Hinweisgebersystems
    Das Hinweisgebersystem ermöglicht es, potenzielle Verstöße wie Korruption, Betrug, Umweltschutzverletzungen, Diskriminierung oder andere Verfehlungen zu melden. Mit dem Hinweisgebersystem wollen wir sicherstellen, dass Verstöße frühzeitig erkannt und angemessen bearbeitet werden, um unser Unternehmen und unsere Werte zu schützen.

    Vertraulichkeit und Datenschutz
    Wir behandeln alle Hinweise streng vertraulich und schützen die Identität der Hinweisgeber*innen, soweit gesetzlich möglich. Die Verarbeitung der eingegangenen Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung des Hinweises und zur Verhinderung von Rechtsverstößen genutzt.

    Schutz vor Benachteiligung
    Hinweisgeber*innen, die in gutem Glauben auf potenzielle Missstände aufmerksam machen, werden vor Nachteilen oder Repressalien geschützt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Hinweis später als berechtigt oder unberechtigt herausstellt. Hinweise, die absichtlich falsche oder irreführende Informationen enthalten, können jedoch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

    Bearbeitung und Rückmeldung
    Nach Eingang eines Hinweises wird dieser von uns sorgfältig geprüft. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Der weitere Verlauf der Untersuchung sowie die ergriffenen Maßnahmen hängen von der Art und Schwere des Verstoßes ab.

    Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem der Elektro-Pirmanschegg GmbH

    Bevor Sie eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgeben, lesen Sie bitte diese Datenschutzinformationen sorgfältig durch. Sie können eine Meldung über das Kontaktformular des Hinweisgebersystems oder per E-Mail, Telefon oder durch persönliches Erscheinen einreichen. Die Elektro-Pirmanschegg GmbH hat eine interne Annahmestelle für die Bearbeitung solcher Hinweise eingerichtet, um einen sicheren und vertraulichen Meldeweg zu gewährleisten.

    Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es, Hinweise zu möglichen Compliance- und Gesetzesverstößen vertraulich und sicher zu melden und zu bearbeiten. Das Ziel besteht darin, Missstände aufzudecken und unerwünschte Folgen zu verhindern. Die Annahmestelle gemäß HinSchG bietet Mitarbeiter*innen und Dritten die Möglichkeit, geschützte Meldungen zu Regelverstößen abzugeben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist das Hinweisgeberschutzgesetz.

    Datenerhebung und Vertraulichkeit

    Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig. Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten erhoben:

    • Name und Kontaktdaten (sofern keine anonyme Meldung erfolgt)
    • Sachverhaltsdarstellung
    • Namen und Angaben zu betroffenen Personen / Unternehmen / Einrichtungen, die in der Meldung genannt werden

    Ein Abruf der Meldung ist ausschließlich durch autorisierte Personen möglich, und alle Informationen bleiben für Dritte unzugänglich. Nach Eingang der Meldung erfolgt eine vertrauliche Prüfung.

    Wichtig: Sollte eine Meldung bewusst falsche Informationen zum Zwecke der Denunziation enthalten, kann die Vertraulichkeit möglicherweise nicht gewährleistet werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die beschuldigte Person über die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu informieren. Die Identität der meldenden Person wird dabei nur offengelegt, wenn gesetzliche Vorschriften dies erfordern. Bei weiteren internen Ermittlungen wird auf den datenschutzkonformen Umgang mit Informationen geachtet. Falls gesetzliche oder datenschutzrechtliche Verpflichtungen zur Aufklärung bestehen, können relevante Stellen, wie Kartellbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, als Empfänger in Betracht kommen. Alle Personen mit Zugang zu den Informationen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

    Rechte der Betroffenen

    Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie möglicherweise das Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem können Sie der Datenverarbeitung unter bestimmten Umständen widersprechen. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

    Anonymität und Kontaktaufnahme

    Meldungen können anonym erfolgen. Für mögliche Rückfragen und zur besseren Verifizierung ist es jedoch hilfreich, wenn Sie Ihre Meldung personalisiert abgeben.

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