Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem der Elektro-Pirmanschegg GmbH
Bevor Sie eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgeben, lesen Sie bitte diese Datenschutzinformationen sorgfältig durch. Sie können eine Meldung über das Kontaktformular des Hinweisgebersystems oder per E-Mail, Telefon oder durch persönliches Erscheinen einreichen. Die Elektro-Pirmanschegg GmbH hat eine interne Annahmestelle für die Bearbeitung solcher Hinweise eingerichtet, um einen sicheren und vertraulichen Meldeweg zu gewährleisten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es, Hinweise zu möglichen Compliance- und Gesetzesverstößen vertraulich und sicher zu melden und zu bearbeiten. Das Ziel besteht darin, Missstände aufzudecken und unerwünschte Folgen zu verhindern. Die Annahmestelle gemäß HinSchG bietet Mitarbeiter*innen und Dritten die Möglichkeit, geschützte Meldungen zu Regelverstößen abzugeben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist das Hinweisgeberschutzgesetz.
Datenerhebung und Vertraulichkeit
Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig. Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten erhoben:
- Name und Kontaktdaten (sofern keine anonyme Meldung erfolgt)
- Sachverhaltsdarstellung
- Namen und Angaben zu betroffenen Personen / Unternehmen / Einrichtungen, die in der Meldung genannt werden
Ein Abruf der Meldung ist ausschließlich durch autorisierte Personen möglich, und alle Informationen bleiben für Dritte unzugänglich. Nach Eingang der Meldung erfolgt eine vertrauliche Prüfung.
Wichtig: Sollte eine Meldung bewusst falsche Informationen zum Zwecke der Denunziation enthalten, kann die Vertraulichkeit möglicherweise nicht gewährleistet werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die beschuldigte Person über die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu informieren. Die Identität der meldenden Person wird dabei nur offengelegt, wenn gesetzliche Vorschriften dies erfordern. Bei weiteren internen Ermittlungen wird auf den datenschutzkonformen Umgang mit Informationen geachtet. Falls gesetzliche oder datenschutzrechtliche Verpflichtungen zur Aufklärung bestehen, können relevante Stellen, wie Kartellbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, als Empfänger in Betracht kommen. Alle Personen mit Zugang zu den Informationen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Rechte der Betroffenen
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie möglicherweise das Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem können Sie der Datenverarbeitung unter bestimmten Umständen widersprechen. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Anonymität und Kontaktaufnahme
Meldungen können anonym erfolgen. Für mögliche Rückfragen und zur besseren Verifizierung ist es jedoch hilfreich, wenn Sie Ihre Meldung personalisiert abgeben.